Wer mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine Kfz Versicherung. Die Kfz Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und ist auf jeden Fall abzuschließen. Im Rahmen der Gefährdungshaftung können auch dann Forderungen entstehen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden nicht unmittelbar herbeigeführt hat.
Wenn Sie weitere Risiken abdecken möchten, empfiehlt sich als Zusatzversicherung eine Teil- der Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung deckt berechtigte Forderungen eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer, oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Ein Versicherungsunternehmen darf einen Antrag auf die Haftpflichtversicherung nicht ablehnen. Der Annahmezwang besteht selbst dann, sollte der Antragsteller bereits bei mehreren Vorversicherungen gekündigt worden sein. In diesem Falle kann die Versicherung die Jahresprämie im Voraus verlangen und lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen zur Schadenregulierung anbieten.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung sind nach Sach-, Personen- und Vermögensschäden gegliedert. Unabhängig von den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen, die auf jeden Fall geleistet werden müssen, können die Versicherungsunternehmen bei der Wahl der Deckungssummen relativ frei entscheiden, was dem Versicherungsnehmer angeboten wird. Eine Kfz Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die durch einen Dritten verursacht werden, oder die der Versicherungsnehmer am eigenen Fahrzeug verursacht. Hier sind die Teil- und Vollkaskoversicherungen notwendig.
Die Kfz Versicherung kann um diese Komponenten erweitert werden und diese erhöhen das versicherte Risiko. So deckt die Teilkaskoversicherung die Schäden ab, die dem Versicherungsnehmer ohne sein Verschulden entstehen. Dies können beispielsweise Brand oder Explosion, oder ein Diebstahl des gesamten Fahrzeuges sein. Bei den versicherten Risiken kann es Abweichungen zwischen den Versicherungsunternehmen geben. Während beispielsweise die eine Versicherung nur den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz versichert, übernimmt ein anderes Versicherungsunternehmen bei jedem Zusammenstoß mit Tieren den dadurch entstandenen Schaden. Auch bei Marderbissen gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Deckt die eine Versicherung nur den Marderbiss als solchen ab, übernimmt die andere Versicherung auch die unmittelbar daraus entstandenen Folgeschäden. Bei der Wahl einer Kfz Versicherung sollte man auf jeden Fall vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen und das Kleingedruckte eingehend studieren und vergleichen.
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