Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt ist in den vergangenen Jahren aufgrund des millionenfachen Angebots an Gebrauchtwagen mittlerweile unübersichtlich geworden. Der einzelne Autokäufer muss vorsichtig sein, denn unter den seriösen privaten wie gewerblichen Autohändlern tummeln sich unseriöse schwarze Schafe.
Bevor ein Gebrauchtwagen überhaupt gekauft wird, steht die Entscheidung an ob man es lieber bei einem Privatmann oder einem Autohändler kauft. Der Privatverkäufer hat das Recht sich von der Haftung für Mängel am Auto per Kaufvertrag ausschließen zu lassen. Die Händler hingegen müssen eine einjährige Sachmängelhaftung geben. Dadurch ergibt sich der höhere Kaufpreis eines gebrauchten Autos.
Bei Autoanzeigen ist es wichtig zu überprüfen ob sich hinter einer Anzeige nicht eventuell ein gewerblicher Händler verbirgt. Sollten gleich mehrere Gebrauchtfahrzeuge angeboten werden oder das Auto ein rotes Kennzeichen haben, dann handelt es sich um einen Gewerbetreibenden.
Gegenüber einem Privatverkäufer muss der professionelle Autohändler auch für Mängel haften, die schon vorlagen als das Fahrzeug in die Hand des Käufers überging. Beim normalen Verschleiß handelt es sich um keinen Mangel. Wenn sich Käufer und PKW-Händler dennoch streiten sollten, dann liegt die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und erst danach beim Käufer.
Es liegt keine Haftung für Mängel vor, die bereits im Kaufvertrag des Fahrzeugs stehen. Die Mängelliste sollte man sich auf jeden Fall zeigen lassen und sie genau prüfen denn windige Händler versuchen mit der Auflistung möglichst vieler vermeintlich normaler Mängel der Haftung zu entfliehen. Im Kaufvertrag gilt es alle Versprechen des Verkäufers einzutragen wozu etwa der Kilometerstand gehört und das Serviceheft muss ebenfalls überreicht werden.