Wenn die Leistung des Autos durch einen Chip erhöht worden ist, muss es sofort zum nächsten TÜV und die KFZ-Versicherung ist darüber umgehend zu informieren. Denn solche Leistungs-Chips steigern nicht nur die Leistung des Fahrzeugs sondern führen auch zu einer Veränderung in der Motorsteuerung. Der TÜV oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger überprüft das Fahrzeug und nimmt den Chipeinbau ab. Sollten diese beiden Punkte nicht beachtet werden, dann droht dem Autobesitzer eine Löschung der Betriebserlaubnis.
Die Betriebserlaubnis wird auch entzogen, wenn das Gutachten eines technischen Dienstes vorliegen sollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 24.03.2006 unter dem Aktenzeichen AZ 1 U 181/06, ADAJUR- Dok.Nr. 72236 ein entsprechendes Urteil verhängt. Beim Chip-Tuning holt der eingebaute Chip die letzten Leistungsreserven aus dem Motor wodurch der Spritverbrauch, das Abgasverhalten und die Haltbarkeit in negativer Weise beeinflusst werden. Ebenso können Garantieansprüche des Herstellers nach dem Chip-Einbau aberkannt werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung muss über die Leistungserhöhung informiert werden. Das Gefahrenrisiko wird unter Umständen angehoben und damit die zu zahlende Prämie und die Inanspruchnahme von Leistungen der Kaskoversicherung kann die Versicherungsgesellschaft untersagen.