Die Sommerzeit kommt immer näher und damit steigen Autofahrer verstärkt auf loses Schuhwerk wie Sandalen oder Flip-Flops um. Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern unterliegen Privatfahrern keiner Vorschrift, welches Schuhwerk sie im Auto zu tragen haben denn die Leistung der KFZ-Versicherung ist unabhängig davon was für Schuhe getragen werden. Die Versicherungsgesellschaften haben nur sehr selten Kenntnis darüber was für Schuhwerk getragen wurde.
Eine Leistungsverweigerung ist bisher aufgrund falscher Schuhe bisher noch nicht erfolgt und kein Fall ist bekannt. Sollte es jedoch während einer Dienstfahrt zu einem Unfall kommen, so kann es sein, dass der Fahrer gegen die geltenden Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften seines Arbeitgebers verstossen könnte. Wenn bei dem Unfall loses Schuhwerk getragen wurde, dann muss die Versicherung dennoch zahlen, weil es sich um keine grobe Fahrlässigkeit handelt.
In Deutschland hat bislang kein Richter das Tragen von Flip-Flops als grob fahrlässig eingestuft. Doch LKW-Fahrer sollten immer festes Schuhwerk tragen, auch wenn im vergangenen Jahr ein Berufskraftfahrer freigesprochen wurde, der ein loses Schuhwerk getragen hatte.
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