Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Versicherer) ereigneten sich im Jahr 2007 fast 240 000 Wildunfälle mit einer Schadenssumme von rund 490 Millionen €. Wild ist jedoch nicht gleich Wild. Ein Versicherungsschutz beim Wildunfall besteht rechtlich gesehen nur dann, wenn ein sich bewegendes Fahrzeug mit einem sich ebenfalls in Bewegung befindlichen Haarwild kollidiert.

Daraus geht hervor, dass Schäden, die ein Tier an einem stehenden Fahrzeug verursacht nicht von der Kfz Versicherung ersetzt werden müssen. Des Weiteren besteht keine Zahlungspflicht bei einem Unfall mit einem bewegungslosen oder –unfähigem Tier, welches sich auf der Fahrbahn befindet. Klar ist auch, dass lediglich Unfälle mit Tieren, die laut Bundesjagdgesetz als Haarwild deklariert sind, abgedeckt sind.

Zum Haarwild zählen u.a. Hirsche und Rehe, Gämsen und Wildschweine, Feldhasen und Wildkaninchen, Luchs und Fuchs, Iltis und Marder, Wildkatzen und auch Seehunde. Der im Jahr 2006 durch den Zusammenstoß des Braunbären Bruno mit einem KFZ entstandene Schaden wurde dem Besitzer nicht ersetzt, da sich Bären seit mehr als einhundert Jahren nicht mehr auf der Liste befinden.

Andere behaarte Tiere wie Hunde und Pferde, Rinder oder Schafe zählen nicht dazu, da sie in der Regel nicht wild, sondern domestiziert sind. Durch Haus- oder Nutztiere verursachte Schäden sind bei mancher, aber nicht jeder Kfz Versicherung, von der Regulierung ausgenommen. Bei Unfällen mit Hunden ist aber eine Übernahme der dadurch am Fahrzeug entstandenen Schäden bei allen Versicherern ausgeschlossen. Hier ist der Halter regresspflichtig.

Kommt es mit einem plötzlich vor dem Fahrzeug auftauchenden Wild nicht zu einem Zusammenstoß, aber durch ein versuchtes Ausweichmanöver zu einem Unfall, dann werden Reparaturkosten nur dann übernommen, wenn dem Versicherten dafür der Beweis gelingt. Ein schwieriges Unterfangen, ereignen sich Wildunfälle ja meistens in der Dämmerung und außerhalb von bewohnten Gebieten. Mögliche Augenzeugen sind also selten. Unfallschäden, die nachweislich durch so ein Ausweichmanöver entstanden sind, werden aber auch nur dann ersetzt, wenn es sich um ein großes Tier handelt. Lediglich Fahrer von Mofas, Mopeds oder Motorrädern können auch kleineren Tieren ausweichen und erhalten im Schadensfalle von ihrer Kfz Versicherung die Kosten ersetzt.

Die Regulierung der als Wildunfall anerkannten Schäden übernimmt die Teilkaskoversicherung. Bei Fällen, in denen aus einem oder mehreren der oben erwähnten Gründe die Kfz Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet ist, können diese über eine evtl. bestehende Vollkaskoversicherung abgewickelt werden. Versicherungen wie die ERGO Direkt Versicherung hat noch ein Extra in ihrem Versicherungspaket. In der Premium KFZ-Versicherung von Ergo Direkt ist beispielsweise ein Erweiterter Zusammenstoß mit Tieren aller Art abgedeckt. Dies behinalteten Tiere wie Hunde, Katzen, Pferde oder auch Kühe.


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