Der Verbandskasten ist seit dem Jahre 1972 zur Pflicht geworden. Seitdem muss jedes Auto einen an Bord haben. Der Erste-Hilfe-Kasten muss nach den aktuellen Vorschriften exakt 37 Komponenten beinhalten und sollte nicht unbedingt im letzten Winkel des Autos versteckt werden.

Seit einigen Jahren sind auch Motorradfahrer dazu verpflichtet einen Verbandskasten mit sich zu führen. Im Jahre 1993 hat der Gesetzgeber eine Vorschrift verabschiedet nach der jeder Rettungskasten ein Verfallsdatum aufzuweisen hat. Bei der Hauptuntersuchung vor 20 oder 30 Jahren wurde das Vorhandensein der Rettungsbox regelmäßig überprüft. Aber heute wird dies nur noch äußerst selten gemacht. Nach Angaben der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) haben zudem nicht alle Autos eine Verbandsbox.

Sollte doch eine Box vorhanden sein, dann befindet diese sich meist in einem bedenkenswerten Zustand. Es empfiehlt sich den Verbandskasten regelmäßig zu überprüfen.

Wenn das Verfallsdatum überschritten worden ist, dann gehört er ausgetauscht. Eine ältere Erste-Hilfe-Box darf im Fahrzeug bleiben, solange das Haltbarkeitsdatum des Inhalts noch nicht abgelaufen ist. Er sollte schnell greifbar sein und daher am besten im Handschufach liegen. Bei Fahrten ins Ausland gilt die deutsche Gesetzgebung in Bezug auf das Führen von Verbandskästen und sollte strikt befolgt werden.

Im Internet kann man bequem bei Online Apotheken einen neuen Kasten ordern. Der kostet nicht viel, einfahc mal nach einer Apotheke bei Google suchen.


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