Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen wird nur über eine bestimmte Zeit im Jahr genutzt. Die übrige Zeit ist das Fahrzeug ungenutzt. Für diejenigen, die dringend Geld benötigen, aber nicht so leicht einen Kredit bekommen, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug über den Zeitraum, über den es nicht genutzt wird, zu beleihen. Ein finanzieller Engpass kann auf diese Weise schnell überbrückt werden. Bei der Beleihung wird keine Schufa-Auskunft über den Autobesitzer eingeholt.

Für die Beleihung des ungenutzten Saisonfahrzeuges wird ein Termin zwischen Autobesitzer und Pfandleihhaus vereinbart. Der Autobesitzer muss für die Beleihung seinen Autoschlüssel, den KFZ-Brief, den KFZ-Schein und den Personalausweis vorlegen. Der Wert des Fahrzeuges wird ermittelt. Marke und Typ, das Baujahr, der Kilometerstand, der technische und optische Zustand sind entscheidend für die Höhe des Beleihungswertes. Der Autobesitzer erhält einen Teil des Beleihungswertes als Sofortkredit ausgezahlt. Kann er Reparaturen und Wartungen anhand von Rechnungen belegen, führt dies zu einem höheren Beleihungswert.
Der Autobesitzer schließt mit dem Autopfand-Haus einen Pfandkreditvertrag über einen bestimmten Zeitraum ab. In einem günstigen Fall kann der Pfandkreditvertrag über den gesamten Zeitraum, in dem das Auto nicht genutzt wird, abgeschlossen werden. Das Auto wird an einem sicheren Ort, in einem versicherten Gebäude, abgestellt. In einem Übergabeprotokoll werden alle Daten über das Fahrzeug sowie eventuelle Mängel, die bei der Übergabe festgestellt werden, erfasst.
Für jeden Monat der Beleihung des Fahrzeuges fallen Zinsen an, die je nach Pfandleihhaus unterschiedlich hoch sein können. Zusätzlich sind Bearbeitungs- und Versicherungskosten zu entrichten. Für die Unterbringung des Fahrzeuges fällt ein tägliches Standgeld an.
Der KFZ-Besitzer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vorzeitig auszulösen. Bei der Auslösung des Fahrzeuges sind die Darlehenssumme sowie die Zinsen, Gebühren und Standgelder zu bezahlen. Der Pfandkreditvertrag kann auf Wunsch des KFZ-Besitzers verlängert werden. Der Besitzer muss die angefallenen Kosten bereits bezahlen.
Kann das Darlehen zusammen mit den Kosten nicht zurückgezahlt werden, wird das Auto versteigert. Der Versteigerungsüberschuss geht an den Autobesitzer.
Dies könnte Sie auch noch interessieren:
RSS feed for comments on this post · TrackBack URI
Leave a reply