Glasschäden oder ein verbrannter Lack sind in der Silvesternacht nicht selten. Vor allem Cabriofahrer kann der Jahreswechsel gewaltig treffen. Doch ein Silvester ohne Feuerwerk ist auch nicht wegzudenken. Das der bunte Silvesterspaß kann nicht nur gefährlich für Personen sein, sondern auch für Autos. Um das Risiko gering zu halten und nicht selber für den Schaden zu bezahlen, muss einiges beachtet werden.
Ist der Täter, der den Schaden verursacht hat bekannt, so muss dieser natürlich für den Schaden aufkommen. Kann er unerkannt entfliehen, hilft nur eine Teilkaskoversicherung, die Brand- oder Explosionsschäden übernimmt. Einen negativen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt hat die Meldung bei der Versicherung jedoch nicht. Zudem sollte der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Doch jeder Autobesitzer kann schon vorsorglich etwas tun, damit es erst gar nicht soweit kommt.
Zur Jahreswende sollte man das Auto nicht dort parken, wo viele Menschen unterwegs sind, die mit Knallkörpern werfen könnten. Sogar die Fahrt zur Waschanlage kann das Auto schützen, denn ein sauberer Lack kann Böller und glimmende Spuren besser ableiten. Außerdem lassen sich kleine Lackschäden nachher leichter beheben. Der beste Platz bietet eine Garage oder ein Carport, doch in Großstädten hat man diese Möglichkeit oft nicht. Das Abstellen des Autos in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus ist dennoch wesentlich billiger, als der mögliche Schaden. Schutz gegen alkoholisierte Vandalen bietet oft nur die Vollkaskoversicherung.
Bei Cabrios besteht sogar die Möglichkeit, nur durch Funkenflug ein Feuer zu entfachen. Dies sei zwar eher unwahrscheinlich und würde von der Teilkasko übernommen werden, doch mit Lack- und Glasschäden muss man am Silvesterabend immer rechnen. Besonders großer Schaden entsteht auch, wenn die so beliebten Chinaböller in den Auspuff gesteckt werden. Deshalb gehört das Auto unter ein stabiles Dach, wo nicht jeder Zugang hat.
Zwischen 23:30 Uhr und 1 Uhr morgens sollte man wirklich nur unvermeidliche Fahrten antreten. Dabei muss man immer langsam unterwegs sein und die Fenster geschlossen halten. Das werfen mit Feuerwerkskörpern auf Fahrzeuge ist strafbar. Wer auch zu Fuß eine solche Tat begeht, muss mit Entzug des Führerscheins, wegen Verkehrsgefährdung, rechnen.
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