Segway fahren soll in andere Bahnen gelenkt werden: Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee (SPD) dürfen Besitzer eines Segway in Zukunft nur noch auf Radwegen und mit Mofa-Führerschein fahren. Der Entwurf soll die Regeln in Bezug auf das Fahren mit dem ungewöhnlichen Roller bundesweit vereinheitlichen. Die geplante Verordnung sieht vor, dass mit dem Segway nur noch auf innerstädtischen Fahrradwegen, in Tempo 30 Zonen und in einem Ort auch auf auf Strassen gefahren werden darf, sollten keine Radwege vorhanden sein.

Das Fahren auf Bürgersteigen, Fussgängerzonen und Landstrassen wäre damit verboten. Laut dem Bundesverkehrsministerium sollen mit dieser Regelung die innerstädtischen Probleme gelöst werden zumindest könnte der Segway dazu seinen Beitrag leisten. Beim Segway handelt es sich um einen einsitzigen Roller, der aus einer Stehplattform, einem integrierten Rechner und zwei Rädern besteht. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 Kilometern pro Stunde und mit einer Batterieladung kommt man bis zu 38 Kilometer weit. Gesteuert wird das Gefährt durch Verlagerung des eigenen Körpergewichts. Die Regelungswut in Deutschland scheint derzeit Hochkonjunktur zu haben, es gibt praktisch keinen Lebensbereich mehr wo nichts von staatlicher Seite genau vorgeschrieben ist.


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