16 Jul
Der Steuernachteil welcher sich aufgrund der höheren Besteuerung bei schweren Geländewagen ergibt, ist kein Grund für einen Käufer von seinem Autokauf zurückzutreten. Derzeit hat der Gesetzgeber das Recht über die steuerrechtlichen Folgen frei zu entscheiden. Obwohl schwere Geländewagen einer höherer KFZ-Steuer als normale PKW unterliegen, ist dies kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Auf diesen Umstand hat die Oldenburger Rechtsanwaltskammer in Bezug auf ein Urteil des Berliner Kammergerichts (Aktenzeichen 27 U 66/07) hingewiesen.
Das Aktenzeichen bezieht sich dabei auf einen Autokäufer, welcher einen BMW X3 gekauft hatte und vom Kaufvertrag zurücktreten wollte. Denn die KFZ-Steuer war im Vergleich zu einem normalen PKW rund 18,30 Euro pro 100 Kubikmeter teurer. Im Herstellerprospekt stand nur dass der BMW X3 der Abgasnorm U3 entspricht während von der höheren KFZ-Steuer keine Rede war. Die richterliche Entscheidung hat das Gericht dahingehend begründet, dass es dem Gesetzgeber freisteht wie er die EU-Abgasnormen in nationales Recht umwandelt. Zur Zeit besteht keine einheitliche KFZ-Steuer in Europa und wird wohl auch noch einige Zeit dauern.