Das Cabriolet erfreut sich besonders in der Sommerzeit einer großen Beliebtheit, weil es einfach schön ist sich den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen. Doch bei aller Fahrfreude sollte man unbedingt an die KFZ-Versicherung denken, denn diese zahlt nicht, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde.
Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Cabrio in der Nacht auf dem Parkplatz mit nicht geschlossenem Verdeck abgestellt und gestohlen wurde. Die Parkzeit erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls erheblich und die Fahrlässigkeit steigt im gleichen Maße an in Bezug auf ein offen gelassenes Dach. Seit diesem Jahr gibt es allerdings das neue Versicherungsvertragsgesetz und bedeutet für die Versicherungen, dass sie wenn fahrlässig gehandelt wurde nicht aus der Verantwortung entlassen werden.

Diese Regelung gilt jedoch nur für Neuverträge und ab dem kommenden Jahr auch für Altverträge. Die Schadenskosten werden vom Autofahrer und der Versicherungsgesellschaft geteilt getragen.
Ein Stoffdach kann bei Vandalismus oder Diebstahl zum Problem werden, denn in beiden Fällen zahlt die Teilkaskoversicherung nur dann, wenn der Autobesitzer den Nachweis liefern kann, dass es sich um einen Diebstahlversuch gehandelt hat.
Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden durch Vandalismus ab und rechnet sich daber für Cabriofahrer. Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, hängt vom Automodell, Alter, Wohnort und Beruf des Autofahrers ab. Sollte das Cabriolet während der Winterzeit auf einem privaten Stellplatz stehen, dann läuft die Versicherung als “ruhend” und gilt auch dann wenn nur ein Saisonkennzeichen besteht.