Seit Jahren ist das Telefonieren während dem Autofahren verboten und unterliegt hohen Strafen. Selbst wenn das Handy nur in der Hand gehalten wird, kann ein Bußgeld drohen, aber anders sieht die Sachlage bei der Nutzung einer tragbaren Freisprecheinrichtung aus. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden und bedeutet mehr Rechte für telefonierende Autofahrer. Wird die Freisprecheinrichtung im Zuge einer Autofahrt ans Ohr gehalten, muss kein Bußgeld gezahlt werden.
Die Entscheidung des Gerichts geht auf einen Fall zurück, wo ein Autofahrer aufgrund von Verbindungsproblemen während der Wartezeit an einer roten Ampel die Freisprecheinrichtung an sein Ohr gehalten hatte. Das Amtsgericht hatte ihn anschließend dazu verurteilt ein Bußgeld zu zahlen. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg hatte der Autofahrer dann Berufung gegen das Urteil eingelegt und bekam schlussendlich Recht. Die Richter haben entschieden dass es sich bei einer Freisprecheinrichtungen nicht um ein Handy handele und daher auch nicht als solches zu deuten sei. Wer während einer Autofahrt telefonieren möchte, der sollte also unbedingt eine Freisprechanlage nutzen.