Jeder Autofahrer, der eine Autoversicherung und Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, der steht eigentlich auf der sicheren Seite. Doch bei manchen Schadensfällen bleibt die Frage offen welche der beiden Versicherungen den Schaden denn nun zu zahlen hat.

Wurde das eigene Auto bereits abgestellt und außerhalb ein Schaden verursacht, so muss in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung dafür zahlen. Sollte es während eines Einkaufs im Supermarkt zu einem Schaden an einem Fremdfahrzeug kommen, zum Beispiel wenn der Einkaufswagen wegrollen sollte, dann kommt dafür nicht die private Haftpflichtversicherung auf.

Einige Landgerichte haben bereits Urteile erlassen, nach denen ein Zusammenhang zwischen der Fahrzeugnutzung und Schadenverursachung besteht. Daher muss die KFZ-Versicherung in so einem Fall zahlen. Sollte der Verursacher des Schadens nicht zahlen wollen, streicht seine Versicherungsgesellschaft den Schadensfreiheitsrabatt – dies führt zu höheren Beiträgen. Wer beim Parken also sein Auto abgestellt und danach einen Schaden verursacht, der mit seinen Handlungen in Zusammenhang steht, so muss die KFZ-Versicherung und somit auch der Fahrzeughalter zahlen.

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