Wenn jemand einen Gebrauchtwagen kauft und diesen innerhalb eines Jahres mit Verlust verkauft, kann er steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof München hat ein entsprechendes Urteil unter dem Aktenzeichen IX R 29/06 verabschiedet. Das Aktenzeichen bezieht sich auf einen Fall, wo der Käufer eines gebrauchten BMW Cabrio das Fahrzeug innerhalb eines Jahres verkauft hat aber mit Verlust. Diesen Verkaufsverlust hatte er in seiner Einkommenssteuererklärung eingetragen und wollte ihn damit absetzen.

Seine Klage am Finanzgericht schlug fehl während der Bundesfinanzhof dem Mann schließlich Recht gab. Nach Auffassung des Gerichts sind Gebrauchtwagen auch Wirtschaftsgüter, die dem Einkommenssteuergesetz unterliegen. Die roten Zahlen beim Verkauf des BMW Cabrio wurden anerkannt, da sie auch realisiert wurden. Dieses Urteil stärkt die Käufer von Gebrauchtwagen, die ihr gebrauchtes Auto im Zeitraum von einem Jahr verkaufen und dabei den Kaufpreis nicht wieder hereinholen können. Weil der Staat die Autofahrer schon stark abkassiert, dürfte die gerichtliche Entscheidung alle freuen die in diesem Jahr einen Gebrauchtwagen gekauft haben und ihn dieses Jahr wieder verkaufen möchten.

Dies könnte Sie auch noch interessieren:

  1. Tachomanipulation bei Gebrauchtwagen