Eine Fahrerflucht kann für den Autofahrer des flüchtenden Fahrzeugs vom Unfallort schwerwiegende Folgen haben. Bislang war nicht klar, ab wann überhaupt es sich bei einem Schaden um einen Unfall handelt. Aber nun hat diesbezüglichb das Oberlandesgericht Nürnberg ein wichtiges Urteil getroffen. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, wo ein Taxifahrer aus einer Reihe Taxis herausfuhr und dabei den Außenspiegel eines anderen Taxis beschädigte. Der Taxifahrer achtete nicht weiter auf diesen Sachschaden, der sich auf 59 Euro belief und bat seine Fahrgäste einzusteigen.
Der Fahrer des anderen Taxis wollte die Personalien erfahren, doch der Verursacher des Spiegel-Schadens teilte nur seine Taxinummer mit und verwies auf seinen Chef. Im Anschluss setzte er sich in sein Taxi und begann fuhr weg. Dies war ein großer Fehler denn das Gericht verdonnerte ihn zu einer Geldstrafe die dem Gehalts eines Monats entsprach und musste 35 Euro an Geldbuße zahlen. Obwohl der Schadensverursacher gegen das Urteil klagte, änderte das Oberlandesgericht Nürnberg nicht seine Entscheidung. Als Bagatellschaden schrieben die Richter nun 50 Euro fest. Wer bis zu diesem Wert eine Fahrerflucht begeht, dem droht eventuell keine harte Strafe.