Auch 2012 haben sich die Kfz Versicherer wieder einiges für die Autofahrer ausgedacht. Die Fahrzeug Versicherung wird dabei nicht zwingend teurer, sondern die Konditionen und Abhängigkeiten der einzelnen Verträge ändern sich eventuell. Als Autofahrer ist man allerdings gezwungen weiterhin genau auf die Konditionen des eigenen Vertrages zu achten.
Winterreifenpflicht
Auch im Winter 2011 der Strich 2012 hatte sich immer noch nicht rum gesprochen, dass man als Autofahrer bei einem Unfall mit Sommerreifen seinen Versicherungsschutz verlieren kann. Das muss nicht sein, wenn mein langjähriger Kunde ein und derselben Versicherung ist, im Härtefall bleibt man aber als Sommerreifen-Fahrer auf den Kosten sitzen.
Pflichten bei Leasingsverträgen
Hat man sein Auto geleast, so muss man genauestens auf die Vorgaben des Kreditinstitutes achten. Denn Vollkaskoversicherung ist nicht gleich Vollkaskoversicherung. Natürlich benötigt man die gesetzlich vorgeschriebene Kfzpflichtversicherung, zur Vermeidung eines Totalausfalls des Fahrzeugs muss auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Unfall sind somit alle Kosten gedeckt. Doch hier sollte man an eine GAP-Versicherung denken: kommt es nämlich zu einem Totalschaden bei einem Unfall, wird gerechnet und es entsteht eventuell eine ungedeckte Finanzierungslücke. Diese wird durch die so genannte GAP-Versicherung abgedeckt.
Wer zahlt die geöffnete Fahrzeugtür?
Jeder Autofahrer hat dieses Szenario im Kopf: man passt nicht auf, achtet nicht auf den Folgeverkehr, öffnet die Tür und der nächste Autofahrer ramponiert diese. Genau dies war bei einem Fall in Wiesbaden passiert. Der Richter urteilte, dass eine Fahrzeugtür nur in kleinen Schritten und nur bis zu einer Breite von ca. 10 cm geöffnet werden darf. Touchiert der nachfolgende Verkehr die Tür und versucht noch zu bremsen, bleibt der Fahrzeugbesitzer der abgerissenen Tür auf den Kosten sitzen.
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