Die Sommerzeit ist fast vorbei, aber einige fahren schon jetzt in den Herbsturlaub und könnten dort eine negative Überraschung in Form eines Knöllchens erleben. Wer im Ausland sein Fahrzeug falsch parkt oder zu schnell gefahren ist, der bekommt einen Strafzettel. Bisher aber könnte man nur sehr schwer belangt werden.

Zur Zeit besteht noch eine Gesetzeslücke wodurch man nicht unbedingt das Knöllchen bezahlen muss. Nun möchte die Europäische Union diese Lücke schließen und hat dafür bereits im Jahre 2005 einen  entsprechenden Rahmenbeschluss verabschiedet.

Einer nationalen Umsetzung hinkt Deutschland allerdings hinterher und der ACE – Auto Club Europa rechnet daher erst Ende 2009 mit einem Abschluss. Die Autofahrer welche im Ausland einen Strafzettel erhalten haben, müssen daher keine Vollstreckung der Geldstrafe fürchten. Sie haben eine Schonfrist und können außerdem bei Bagatellschäden aufatmten. Denn nach Plänen der EU darf eine Vollstreckung einer Geldstrafe erst ab 70 Euro erfolgen. Wer in den Herbsturlaub fährt, der sollte aufpassen kein Knöllchen zu bekommen auch wenn derzeit noch eine Schonfrist besteht.


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