Wer mit einem Auto zrücksetzt, der muss besonders vorsichtig sein,denn bei einem möglichen Unfall haftet er dann alleine für den entstandenen Schaden. Die Haftung gilt selbst bei einer Vorfahrt des betroffenen Autofahrer.

Das Landgericht Braunschweig hatte dazu ein Urteil gesprochen. In dem Fall fuhr ein Autofahrer über eine Vorfahrtsstrasse an einer Seitenstrasse vorbei, wo er einbiegen wollte und fuhr mit seinem Auto rückwärts zurück. Dann stieß er mit einem Wagen zusammen, der aus der Seitenstrasse kam.

Die Richter entschieden, dass der Rückfährtsfahrer die alleinige Haftung trägt. Laut der  Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist es dabei völlig egal, ob sich der Rückfahrer auf einer Vorfahrtsstrasse befand und der gegnerische Autofahrer eigentlich hätte warten müssen. Jeder Autofahrer der von einer Seitenstrasse in eine Vorfahrtsstrasse fährt, der erwartet keine rückwärts fahrenden sondern vorwärts fahrenden Autos. Bei einer Rückfährtsfahrt ist es also ratsam sehr vorsichtig zu fahren um einen möglichen Unfall bereits im Vorfeld vermeiden zu können.


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