Die Autoversicherung rechtzeitig zu kündigen kann gutes Geld sparen, wenn die Kündigung bis zum 30.November erfolgt. Denn dann kann am 01.Januar des nächsten Jahres zu einer preiswerteren Versicherung gewechselt werden.
Jedoch bilden Versicherungsverträge, die ein Vertragsjahr und nicht Kalenderjahr als Vertragsende haben die Ausnahme. Bevor überhaupt gekündigt wird, sollte man sich anhand der Vertragsbedingungen genau über den richtigen Kündigungszeitpunkt informieren.
Der Versicherungsvertrag muss schriftlich gekündigt und die Kündigung der aktuellen Versicherung bis spätestens 30.November zugeschickt werden. Empfehlenswert ist der Versand des Kündigungsschreibens als Übergabe-Einschreiben. In bestimmten Fällen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, etwa wenn der Beitrag erhöht wurde, ein anderes Auto fährt oder ein Schadensfall vorgekommen ist. Bei einer erfolgten Beitragserhöhung ist eine Kündigung der alten Versicherung im Zeitraum eines Monats möglich wobei sie in schriftlicher Form sowie zeitnah erfolgen muss. Wird das Fahrzeug gewechselt, kommt es automatisch zur Kündigung der alten KFZ-Versicherung wenn eine neue Autoversicherung abgeschlossen wurde. Im Schadensfall hat nicht nur der Versicherte sondern auch die Versicherungsgesellschaft das Recht, die KFZ-Haftpflichtversicherung zu kündigen.
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