Man geht nur schnell etwas besorgen und kommt wieder, als gerade das Auto vom Abschleppdienst geholt wird. Oder man will zurück zu seinem Auto gehen und findet es nicht mehr auf. Auch dann kann es abgeschleppt sein. Man sollte vorsichtig sein wo und wie man parkt, denn oftmals wird der Abschleppdienst sehr schnell eingeschaltet.

Vor allem wenn man eine Feuerwehranfahrtszone, auf einem Behindertenparkplatz oder im Fußgängerbereich parkt, darf die Polizei den Wagen sofort abschleppen. Ebenso, wenn man das Auto auf Bewohnerparkplätzen oder im absolutem Halteverbot abstellt. Das Parken an Bushaltestellen oder engen Straßenstellen ist auch strafbar, wenn man damit den Verkehr behindert. Generell wird beim Behindern einer Ausfahrt der Wagen von der Polizei entfernt. Wenn man seine Parkzeit, um eine Stunde überschreitet, sind auch hier die Beamten in der Lage den Abschleppdienst zu rufen. Und die Liste des Falschparkens ist noch viel länger.

Wenn es wirklich dazu kommt und das Auto ist spurlos verschwunden hilft der Anruf bei der Polizei. Sie geben die Antwort ob das Fahrzeug falsch parkte und wo es hingeschleppt wurde. Weiß die Polizei nichts darüber, so wurde es vermutlich abgeschleppt. Die Gebühren liegen dann zwischen 100 und 300 Euro. Am Wochenende kann dieser Dienst noch teurer werden. Die Strafe der Polizei geht bis 50 Euro und man bekommt einen Punkt in Flensburg. Oft fällt dabei noch eine Bearbeitungsgebühr an und die 50 Euro können schnell mehr werden.

Nicht nur die Polizei, sondern auch private Hausherren dürfen den Abschleppdienst rufen, wenn die Einfahrt oder der Privatparkplatz blockiert ist. Jedoch darf das falsch parkende Auto nicht blockiert werden und die Kosten für den Schlepper muss der Besitzer erst einmal selber bezahlen, da die Polizei nicht sofort tätig wird.


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